| Pegelstände |
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Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt als einzige Gemeinde Deutschlands an den beiden Flüssen Rhein und Main. Informationswege zu den Aktuellen Pegelständen: Sie können stündlich aktualisierte Pegelstände im Südwest Text des SWR auf Seite 800 abrufen Mit den unten stehenden Links bieten wir unseren Einwohner/innen die Relevanten Pegelstände des Elektronischen Wasserstraßen – Informationssystems (ELVIS) an. Alternativ können die Pegelstände auch Telefonisch abgerufen werden: Tel: 06721 19429 Tel: 0721 19429 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser am RheinHochwassermarke I: Alle Fahrzeuge - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb - müssen sich in der Talfahrt in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten. Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer darf 20 km in der Stunde nicht ü berschreiten. Hochwassermarke II: Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II an dem Richtpegel, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 10, Paragraph 10.01 Relevante Pegelstände:
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